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Nachbarschaftsrecht

Ob als Mieter, Vermieter, Wohungs- oder Hauseigentümer: jeder hat Nachbarn. Wie bei allen Formen des menschlichen Zusammenlebens sind auch diese zwingend mit Auswirkungen für andere Verbunden. Im weiteren Sinne ist das Nachbarschaftsrecht Landesrecht und beschäftigt sich mit den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen und ergänzt damit die Normen und Duldungspflichten hinsichtlich der Emission von Lärm, Dämpfen und Gasen.


Unsere Leistungen für Sie im Nachbarschaftsrecht:
  • Grenzverletzung und Grenzabstände für Gebäude

  • Grenzabstände für und Überwuchs durch Pflanzen

  • Einwirkung von benachbartem Grundstück (z.B. Überbau)

  • Fenster- und Lichtrecht

  • Hammerschlags- und Leiterrecht

  • Eigentum an Bäumen und Sträuchern

  • Gefährliche Bäume und anderweitige Pflanzen

  • Betreten des Nachbargrundstücks (Hausfriedensbruch)

  • Geräusch- und oder Geruchsemissionen

  • Einfriedungen

Rufen Sie uns gerne an
(0511) 59 02 77 72
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
  • Langjährige Erfahrung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktbeilegung
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Rechtsanwalt Jan Heitmann
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